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  • irgendwo auf arbeit

mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.2002

Re: Internet ist ein Datenübertragungsnetzwerk

Catte schrieb am 8. November 2007 21:45

> irgendwo auf arbeit schrieb am 8. November 2007 2:11

> > Catte schrieb am 8. November 2007 0:58
> >
> > > Welche Technik dabei verwendet wird, ist erstmal sekundär,
> > > entscheidend ist der Inhalt.
> >
> > Nachrichtensendungen und Filme auf DVD sind also Rundfunk.
> Die Nachrichtensendung auf DVD bleibt eine Nachrichtensendung.

> Nur die DVD kaufe ich mir selber, ich lege sie selber ein und sie
> erscheint nur auf meinem Fernseher, wenn ich sie abspiele, während
> bei einem Fernsehprogramm jemand anderes festlegt, wann was gesendet
> wird und auf zig TV-Geräten gleichzeitig empfangen wird.

Du schreibst Du gerade von der Technik - vorher war der Inhalt
entscheidend ;).
Im Internet war schon immer üblich, dass der Anbieter die Inhalte
festlegt und es liegt auch in seinem Ermessen, wann Du das zu Gesicht
bekommst. Also ist dann auch jede Website Rundfunk?

> > Kann schon
> > sein, dass die ÖR sich das irgendwann so definieren, richtig wird das
> > davon auch dann nicht.
> 1. Haben die ÖR nicht den Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet,
> sondern die MPs der Länder.

Da hast Du Recht, ich würde mir allerdings nicht wünschen und kann
mir auch nicht vorstellen, dass Politiker fachliche Formulierungen
ausarbeiten - ein MP hat sicherlich wichtigere Aufgaben. Wenn
Mitarbeiter der ÖR hier mit formulieren wäre das imo auch
grundsätzlich nicht verwerflich - kann man getrost mehr Fachkenntnis,
als einem MP in Sachen Rundfunk unterstellen. (Fachkenntnis hindert
nur niemanden, sich selbst Vorteile zu verschaffen - ist eher
hilfreich ;))

> > Jetzt kommen die ÖR und deren vom deutschen
> > Gebührenzahler finanzierten Veranstaltungen und Darbietungen sind auf
> > einmal für die Allgemeinheit der Weltbevölkerung bestimmt?
> Das steht weder so im Rundfunkstaatsvertrag, noch hat das je jemand
> behauptet, dass die Programme für die Weltbevölkerung bestimmt seien.
> Nur: Es gibt kein Verbot für irgendeinen deutschen Rundfunksender,
> auch über Deutschland hinaus empfangbar zu sein (z.B. im Radio über
> LW, KW oder MW).

Das ergibt sich schon aus dem Begriff "Gebühr", weiter unten mehr
dazu, die zahlt nur der deutsche Gebührenzahler. Wenn Du für etwas
bezahlst, was andere dann kostenlos mitkonsumieren können, ist das in
meinen Augen bei einer Zahlverpflichtung eindeutig Betrug. Beim
klassischen Rundfunk dürfte es wohl schwer möglich sein, einerseits
alle deutschen Haushalte zu erreichen und an den Grenzen eine
Ausstrahlung zu verhindern, aber dem Fernsehen und Radio will ich
ihren Rundfunkstatus auch garnicht absprechen.

> Das heißt aber nicht, dass die dadurch verursachten Kosten nicht zur
> Diskussion gestellt werden können. Schließlich haben ARD und ZDF
> digital auch schon mal die WM über Sat grundverschlüsselt, weil die
> keine europaweiten Ausstrahlungsrechte auf digitalem Wege hatten.

Richtiger Ansatz - nur offensichtlich wird hier differenziert
zwischen den Rechten für die Ausstrahlung und denen der
Gebührenzahler. Warum nur? Gibt keinen Grund anzunehmen, dass der
Zahlende dem Leistenden stillschweigend sein Einverständnis gibt, mit
der finanzierten Angeboten hausieren zu gehen.

> > Trotzdem mal angenommen, man würde die Bereitstellung von Inhalten
> > auf einer Website als Rundfunk durchgehen lassen:
> >
> > a) Die ÖR sind ein vernachlässigbarer Teil dieser Angebote.
> > b) In dem Angebot finden sich i.d.R. Gleichwertiges oder Besseres,
> > nachrichtentechnisch ist mir lange nichts mehr untergekommen, was ich
> > nicht schon vor den Nachrichten der ÖR in einem Newsticker gelesen
> > hätte --> also fehlt den ÖR vermutlich die Fähigkeit, ihren
> > Grundversorgungsauftrag online zu erfüllen.
> Nochmal: Es gibt nicht um den ARD-Internetauftritt, sondern
> a) um das Live-Streaming von Hörfunk- und Fernsehprogramme
> b) um Mediatheken, Podcasts etc.

Ohne website keine Mediathek etc., dann müssten die links im
Fernsehen gesendet werden. Beides gehört für mich untrennbar zusammen
- finaziell doch wohl auch, oder wird der stream aus Gebührengeldern
finanziert und die Seite aus anderen Einnahmen? Btw ist es meinem
Grundbedürfnis nach aktuellen Nachrichten egal, ob diese als Strams
oder Text angeboten werden, nur sie müssen eben wirklich aktuell
sein. Und diese finden sich auch schneller, wenn man nur mit den
Nachrichten im Fernsehen vergleicht, anderswo (bezieht sich nicht
einmal ausschließlich auf die ÖR).

> Der ARD-Internetauftritt an sich läuft unter "programmbegleitendes
> Programmangebot". Das Live-Streaming von Hörfunk- und
> Fernsehprogrammen über das Internet ändert bei diesen Angeboten m.E.
> nichts am Rundfunkcharakter, auch wenn das Internet als
> Übertragungsweg gewählt wird.

"Rundfunk" bezieht sich ausschließlich auf die Übertragungsart der
Information, nicht auf deren Inhalt (vgl. "Rundfunk ist die für die
Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung
elektromagnetischer Schwingungen....."). Wenn Streaming von Hörfunk-
und Fernsehprogrammen Rundfunk ist, muss es jedes andere
streaming-Angebot auch sein, es liegt in der Natur ungeschützetr
Internetangebote, für die Allgemeinheit bestimmt zu sein. Alleine aus
Sicht des Jugendschutzes gibt es hier aber völlig andere rechtliche
Vorgaben - lt. Rundfunkstaatsvertrag reicht für Rundfunk ein
entsprechender akustischer oder optischer Hinweis (logisch, wie
sollte man das im Radio oder Fernsehen auch anders handhaben).

> Die Frage ist: Was machen wir mit Mediatheken und Podcasts? Ist das
> eine neue Art des "Fernsehens" oder sind das nur programmbegleitende
> Angebote? Sollen diese Angebote für alle frei vefügbar und von den
> GEZ-Gebühren finanziert werden, oder soll das ganze zusätzlich
> kostenpflichtig werden wie die programmbegleitende DVD? Und da finde
> ich, dass Mediatheken zu vertretbaren Kosten sehr wohl gestattet sein
> sollten, da man auf diesem Wege sehr gezielt spezielle Zielgruppen
> erreichen kann bzw. ich als Zuschauer sehr gezielt mir meine Rosinen
> rauspicken kann.

Die Angebote sollen eben nicht für alle empfangbar sein, sondern nur
für den Gebührenzahler (das schöne deutsche Wort "Gebühr" beschreibt
btw etwas, was zu der derzeitigen Rundfunkgebühr inkompatibel). Jedem
Gebührenzahler einen Zugangscode zukommen zu lassen, ist weder
technisch noch logisch als nicht machbar oder nicht üblich begründbar
- das ist eben einer der Unterschiede zwischen klassischem Rundfunk
und Internet. Allerdings entfiele dann automatisch eine Begründung
für eine Gebührenpflicht auf neuartige Empfangsgeräte: Ohne Moos nix
los, ohne Zugangscode kann mein PC keine programmbegleitenden
Angebote der ÖR wahrnehmen. Für die fiesen Nichtzahler gäbe es dann
einen extra Zugang, für den gelöhnt werden muss.
Dass das nicht gemacht wird, lässt sich nur aus finanzielle Sicht
begründen. Allerdings sehe ich nicht meine Pflicht mein Geld
auszugeben, nur weil jemand anderes es gerade haben will.


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