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Re: Müssen wir Datenschutz und Urheberrechtsverletzungen gegeneinander ausspiele

DrKillkill schrieb am 12. Juli 2011 15:05

> sys3 schrieb am 11. Juli 2011 20:55

> > Zuerst einmal ging es mir darum festzustellen, dass nur Eigentum
> > Verfassungsrang hat, inwieweit sich das auf Immaterialgüterrechte
> > übertragen lässt, ist längst nicht eindeutig festgelegt, auch ohne
> > den Umstand, dass sich längst nicht alle Eigentums-Regelungen darauf
> > anwenden ließen, egal, wie sehr man es wollte. Ich denke auch, unsere
> > Auffassungen gehen darüber, inwieweit man Immaterialgüterrechten
> > Eigentumsrang zugestehen soll, wohl auseinander. Ganz sicher aber ist
> > bei mir an der Stelle Schluss, an der unzweifelhaft bestehende
> > Grundrechte berührt werden.

> Also ich habe in der Zwischenzeit mehrere Texte gelesen, und alle
> Texte waren sich einig, dass auch Immaterialgüterrechte mit
> Eigentumsrechten vergleichbar seien, und dass Artikel 14GG "geistiges
> Eigentum" - auch wenn der Begriff nicht vorkommt, als Konstrukt -
> beinhaltet.

Ich habe auch schon einen solchen Text gelesen, aber bin dennoch
nicht überzeugt, dass jede Eigentums-Regelung, die sich überhaupt
theoretisch auf Immaterialgüterrechte anwenden ließe, auch
automatisch praktisch angewendet werden soll, muss oder darf.

> > Dann frage ich mich, worauf Deine Meinung, dass es einen Kompromiss
> > geben könnte, basiert.

> Ich bin schon der Meinung einesn Kompromiss fomruliert zu haben, aber
> den kann man hier nicht kommunizieren. Das ist etwas komplexer, aber
> unten gehe ich auf ein, zwei grundlegende Sachverhalte ein.

Bis jetzt hatte ich in etwa den Eindruck, Du meintest, dass aus
allgemeinen Rechtsgründen eine gewisse Rückverfolgbarkeit im Netz
eingeführt werden müsste und sich in dem Zuge auch automatisch viele
Probleme bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von selbst
erledigten. Liege ich mit dem Verständnis richtig?

> > Das ist nun nichts, was nicht auch außerhalb des Netzes gilt. Für
> > mich hört sich das nach der Forderung nach einer
> > Online-Spezial-Regelung an.

> Natürlich werden wir für das Netz eigene Gesetze brauchen. Das
> Problem ist derzeit, dass man Briefkoastenfirmen mit diversen Hebeln
> auf den Grund gehen kann, aber illegalen Online-Angeboten eben nicht.
> Die befinden sich nicht nur rechtlich in einer Grauzone, sie
> befördern auch Immaterialgüterrechtsverletzungen.

Das hört sich so an, als sei die Offline-Aufklärungsquote 100% und
online deutlich niedriger. War nach der letzten
Kriminalitäts-Statistik die allgemeine Aufklärungsquote online nicht
sogar höher als offline?

> > > Bei mir ist das ja auch nur eine Schätzung, aber trotzdem glaube ich,
> > > dass die Aufgeregtheit in diesem Thread eigentlich nur eine
> > > Stellverteterdebatte ist. 
> > Bei Dir scheint mir insgesamt reichlich Glauben im Spiel zu sein.

> Wir sind in einem Kommunikationsforum. Was erwartest du?

Nur Meinungen mit Begründungen.

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