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  • unbekannter Benutzer

481 Beiträge seit 01.10.2001

Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Also Moment mal, verstehe ich das Richtig?

Im ersten Schritt werden neuartige Faxgeräte und neuartige
Schreibmaschinen zu "neuartigen Rundfunkempfängern" umdefiniert. Als
Folge davon wird auf diese Geräte eine Gebühr erhoben, weil man damit
ja die umfassenden Online-Angebote der öffentlich-rechten
Rundfunkanstalten nutzen _könnte_. Und selbstverständlich werden
diese Gebühren laufend erhöht.

Im zweiten Schritt wird festgeschrieben, dass die öffentlich-rechten
Rundfunkanstalten nicht nur keine brauchbare Gegenleistung dafür
abliefern müssen, sondern das nicht mal dürfen! Man hat denen gerade
(im gegenseitigen Einvernehmen, da bin ich mir ganz sicher)
verboten(!), für die per Zwangsverordnung eingezogenen Gebühren eine
Leistung zu erbringen.

Ich kann mir die "Bauchschmerzen" fast bildlich vorstellen, die man
bei ARD, ZDF und Konsorten dabei hatte: "Hach, wir würden ja so gerne
so viele tolle Sachen machen, aber wir dürfen ja nicht. Und jetzt her
mit der Runfunkgebühr für die Sachen, die wir nicht anbieten
dürfen!".

Und die glauben allen Ernstes, dass das niemandem auffällt?

k'

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