> TV-Sendungen mĂĽssen nach einer Frist von 24 Stunden bis sieben TagenÂ
> wieder von öffentlich-rechtlichen Websites verschwinden.
Was konkret heißt das?
Es wäre ohnehin schön, wenn es einen Link auf die Volltextausgabe des
Rundfunkstaatsvertrages geben würde, so dass man selbst nachlesen
kann, was den öffentlich-rechtlichen in Zukunft erlaubt und verboten
ist.
Müssen alle von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
legitimierten Sendungen spätestens nach sieben Tagen aus dem Internet
verschwinden, oder müssen sie lediglich auf den Webseiten der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gelöscht werden? Das ist meines
Erachtens schon ein ganz wesentlicher Unterschied.
Würde es nur die Webseiten betreffen, dann wäre es den
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten freigestellt, ebenso wie die
BBC ihre Sendungen per P2P, Torrent oder Usenet zu verbreiten.
Natürlich gibt es im Usenet auch heute schon in der Newsgroup
alt.binaries.tv.deutsch die wenigen Sendungen der
öffentlich-rechtlichen, deren Verbreitung über das Usenet überhaupt
lohnt, die also gut genug sind, dass sich jemand die Mühe macht,
überhaupt ins Usenet hoch zu laden.
Doch solange es sich dabei um die illegale Verbreitung von
Aufzeichnungen handelt, sehe ich das ganze natürlich mit gemischten
GefĂĽhlen.
Vielleicht kann ja heise entweder die Volltextausgabe des neuen
Rundfunkstaatsvertrags selbst online stellen oder einen Link dazu
ausbringen. Die Verhandlungen, die ich bis zum Frühsommer mit einigen
Sendeanstalten führte, wurden damals wegen der unsicheren rechtlichen
Situation der öffentlich-rechtlichen abgebrochen beziehungsweise auf
den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Der deutsche Usenet Provider
United-Newsserver hatte sich bereit erklärt, den
öffentlich-rechtlichen monatlich bis zu drei Terabyte Upload
kostenlos einzuräumen. Doch da auf Seite der öffentlich-rechtlichen
völlig unklar war, ob der neue Rundfunkstaatsvertrag die Verbreitung
über ein Netzwerk, das die Dateien je nach Usenet Provider bis zu 240
Tagen vorhält, überhaupt statthaft sein würde, wurden die
Verhandlungen abgebrochen.
Mich würde natürlich interessieren, ob ich die Verhandlungen wieder
aufnehmen kann, oder ob es die wenigen interessanten Sendungen
weiterhin nur illegal im Usenet geben wird.
> wieder von öffentlich-rechtlichen Websites verschwinden.
Was konkret heißt das?
Es wäre ohnehin schön, wenn es einen Link auf die Volltextausgabe des
Rundfunkstaatsvertrages geben würde, so dass man selbst nachlesen
kann, was den öffentlich-rechtlichen in Zukunft erlaubt und verboten
ist.
Müssen alle von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
legitimierten Sendungen spätestens nach sieben Tagen aus dem Internet
verschwinden, oder müssen sie lediglich auf den Webseiten der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gelöscht werden? Das ist meines
Erachtens schon ein ganz wesentlicher Unterschied.
Würde es nur die Webseiten betreffen, dann wäre es den
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten freigestellt, ebenso wie die
BBC ihre Sendungen per P2P, Torrent oder Usenet zu verbreiten.
Natürlich gibt es im Usenet auch heute schon in der Newsgroup
alt.binaries.tv.deutsch die wenigen Sendungen der
öffentlich-rechtlichen, deren Verbreitung über das Usenet überhaupt
lohnt, die also gut genug sind, dass sich jemand die Mühe macht,
überhaupt ins Usenet hoch zu laden.
Doch solange es sich dabei um die illegale Verbreitung von
Aufzeichnungen handelt, sehe ich das ganze natürlich mit gemischten
GefĂĽhlen.
Vielleicht kann ja heise entweder die Volltextausgabe des neuen
Rundfunkstaatsvertrags selbst online stellen oder einen Link dazu
ausbringen. Die Verhandlungen, die ich bis zum Frühsommer mit einigen
Sendeanstalten führte, wurden damals wegen der unsicheren rechtlichen
Situation der öffentlich-rechtlichen abgebrochen beziehungsweise auf
den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Der deutsche Usenet Provider
United-Newsserver hatte sich bereit erklärt, den
öffentlich-rechtlichen monatlich bis zu drei Terabyte Upload
kostenlos einzuräumen. Doch da auf Seite der öffentlich-rechtlichen
völlig unklar war, ob der neue Rundfunkstaatsvertrag die Verbreitung
über ein Netzwerk, das die Dateien je nach Usenet Provider bis zu 240
Tagen vorhält, überhaupt statthaft sein würde, wurden die
Verhandlungen abgebrochen.
Mich würde natürlich interessieren, ob ich die Verhandlungen wieder
aufnehmen kann, oder ob es die wenigen interessanten Sendungen
weiterhin nur illegal im Usenet geben wird.