IATA-Transportvorschriften - und teils strengere Vorschriften einzelner Fluggesellschaften.
Powerbanks, kleinere Geräte gehen selbstverständlich. Nur wenn man einen höheren Strombedarf hat, kommt man schnell an die Grenze. Man könnte natürlich ganz lax den dicken Akku mit 200Wh in den Koffer werfen. Allerdings kann es einem dann auch passieren, dass man nicht mitfliegt, oder aber ohne den Akku. Oder dass man als Auslöser eines Flugzwischenfalls zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Akku hochgeht.
Wenn man jetzt einen Akku hat, der unter einer der magischen Grenzen liegt, kommt die Frage nach dem Lithiumgehalt. Leider steht der meist nicht auf dem Akku und auch nicht in den Begleitpapieren.
Ich wollte unbedingt auf Lithium umstellen. Aber dann bescheinigte mir der Hersteller eines 96Wh-Akkus einen Lithiumgehalt von knapp 6g. Geht nicht.
Und so muss bei mir wie schon vor 30 Jahren der Blei-Vlies-Akku mitfliegen. In seiner ziemlich zerfledderten Originalverpackung, auf der die technischen Daten stehen. Dreimal schon wurde ich mit dem Ding rausgezogen, durfte ihn dann aber jeweils mitnehmen.
Hier die Vorschriften: https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/passenger-lithium-battery.pdf
oder in den allgemeinen Gefahrgutvorschriften:
https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-61-de-2.3a.pdf