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mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.2006

Re: Gesetze einklagen?

Den Gedanken hatte ich auch als erstes.

Es wäre schon paradox, wenn ein Richter darüber entscheiden könnte,
was im Gesetzbuch zu stehen hat. Das würde die Gewaltenteilung total
unterlaufen und die Souveränität des demokratisch legitimierten
Gesetzgebers (Parlament) aushebeln.

Aber wenn man die Newsmeldung genau liest, dann geht es wohl gar
nicht um das Gesetz selbst, sondern um eine von der Regierung ohne
Beteiligung des Parlaments zu erlassende Verordnung.
Es wird also nicht das Parlament darauf verklagt, etwas zu
beschließen, sondern "nur" die Regierung darauf, ein schon geltendes
Gesetz zukünftig in anderer Form anzuwenden bzw. durchzusetzen.

Auch das ist natürlich nicht unkritisch, aber im Prinzip in Ordnung,
denn wenn das Parlament nicht einverstanden damit wäre, wie die
Regierung das von ihnen beschlossene Gesetz umsetzt, könnten sie es
ja entsprechend abändern und damit die Sache klarstellen oder das
fragliche Gesetz auch ganz wieder zurück nehmen.

In der Praxis sieht das aber leider nicht wirklich so aus, denn dank
Koalitionsverträgen und Fraktionszwang muss die Mehrheit der
Parlamentarier die Entscheidungen der Regierung gezwungenermaßen
umsetzen bzw. sie akzeptieren.
Es wird also niemals vorkommen, dass das Parlament, wenn es mit der
Handlungsweise der Regierung nicht einverstanden ist, dem per
Gesetz/Gesetzesänderung, aus eigenen Antrieb einen Riegel vorschiebt.

Auch das hebelt die Gewaltenteilung aus, ist aber leider überall
gängige Praxis. Das Parlament ist nicht mehr eine eigenständige
Gewalt, sondern nur noch eine willfährige Marionette, die von der
Regierung beschlossene Gesetze brav abzunicken hat.

Es bleibt also (zumindest in Deutschland) nur der letzte Ausweg, dass
jemand vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz klagt, wenn seine
Umsetzung durch die Verfassung garantierte Grundrechte verletzt.

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