geht wohl der NDR aus. Unfaehig den eigenen Willen in einfache Worte
zu fassen und dann den Lesefaehigen (in dem Fall dem Richter) die
Kompetenz absprechen. Tut mir leid. Im Gesetz steht es nun mal
schwarz auf weiss. Die Auslegung des Richters entspricht haargenau
dem Wortlaut des Gesetzes. Alles andere waere Rechtsbeugung. Da gibt
es auch beim besten Willen diesbezueglich nichts zu interpretieren.
> Entgegen der Auffassung des Gerichtes bestehe eine Rundfunkgebührenpflicht
> für ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht ausschließlich
> privaten Bereich dann, wenn im nicht ausschließlich privaten Bereich nicht
> schon ein sogenanntes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit
> gehalten wird"
>
Wenn es dafuer auch nur einen klitzkleinen Anhaltspunkt im Gesetz
geben wuerde (gibt es nicht), dann war wohl der NDR unfaehig, diese
Stellen aufzuzeigen.
Aber was solls, mit gesundem Menschenverstand ist der
GEZ/Rundfunkanstalten sowieso nicht beizukommen. Bei denen wird ja
auch die Taetigkeit im oeffentlichen Dienst bzw. der Beamtendienst
dem privaten Bereich zugeordnet. (Hoffentlich hat das noch niemand
dem Finanzamt gesteckt - dann ist es naemlich Essig mit den
Werbungskosten.)
zu fassen und dann den Lesefaehigen (in dem Fall dem Richter) die
Kompetenz absprechen. Tut mir leid. Im Gesetz steht es nun mal
schwarz auf weiss. Die Auslegung des Richters entspricht haargenau
dem Wortlaut des Gesetzes. Alles andere waere Rechtsbeugung. Da gibt
es auch beim besten Willen diesbezueglich nichts zu interpretieren.
> Entgegen der Auffassung des Gerichtes bestehe eine Rundfunkgebührenpflicht
> für ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht ausschließlich
> privaten Bereich dann, wenn im nicht ausschließlich privaten Bereich nicht
> schon ein sogenanntes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit
> gehalten wird"
>
Wenn es dafuer auch nur einen klitzkleinen Anhaltspunkt im Gesetz
geben wuerde (gibt es nicht), dann war wohl der NDR unfaehig, diese
Stellen aufzuzeigen.
Aber was solls, mit gesundem Menschenverstand ist der
GEZ/Rundfunkanstalten sowieso nicht beizukommen. Bei denen wird ja
auch die Taetigkeit im oeffentlichen Dienst bzw. der Beamtendienst
dem privaten Bereich zugeordnet. (Hoffentlich hat das noch niemand
dem Finanzamt gesteckt - dann ist es naemlich Essig mit den
Werbungskosten.)