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Avatar von Sabine Becker

645 Beiträge seit 19.01.2000

Sowieso alles wertlos

... wenn Ermittlungen 8 Wochen nach Anzeigeerstattung überhaupt erst
beginnen. So geschehen in einem Stalking-Fall via Internet. Nach 8
Wochen erst bequemte man sich, die auf meinem Webserver (mit
Passwortschutz) hinterlegten Logs und Mitschnitte überhaupt erstmal
zu ziehen - 1 MB in HTML aufbereitete Logs und Chat-Mitschnitte,
traceroutes, mit nun wirklich mehr als genug IP-Adressen; 20 Stunden
hab ich in die Aufarbeitung gesteckt, damit alles gut lesbar ist.

Drei weitere Wochen später kam dann die Verfahrenseinstellung mit der
Begründung, man habe den Täter nicht ermitteln können.

Ach ja, das Ganze übrigens in NRW.

Daraus lassen sich zwei Dinge schließen:

1. Das ganze Gesetzes-Tamtam mit Überwachung etc. ist bloße
Augenwischerei, weil die Ermittlungsbehörden chronisch überlastet
sind. Ob das gleichbedeutend mit "unterbesetzt" ist, kann ich nicht
beurteilen. Oder sitzen die ganzen Beamten vor den "präventiven"
Überwachungsmonitoren, statt dort zu ermitteln, wo tatsächlich was
passiert ist?

2. Wenn keine Lobby hinter einem Fall steht (z.B. Musikindustrie),
wird der Fall erst "bei Gelegenheit" bearbeitet. Wenn's dann zu spät
ist, hat das Opfer halt Pech gehabt: Gerechtigkeit gibt's nur "bei
Gelegenheit".

Gruß, Frosch
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