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  • Amiga-Freak

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2005

"...seien [...] gewaltverherrlichende Computerspiele sichergestellt worden"

> In seinem Zimmer seien Schreckschusswaffen samt Munition, Böller,
> gewaltverherrlichende Computerspiele und Messer sichergestellt worden.

Also wenn die Polizei Messer, Schußwaffen und Munition beschlagnahmt
kann ich das ja noch einsehen.

Aber wieso zum Teufel nehmen die Computerspiele mit !!?!?!?!

Der Kerl ist 18 - volljährig. Welche möglichen Computerspiele sollte
die Polizei da mitnehmen können ?
Schließlich ist ja nichtmal der Besitz von "beschlagnahmten" Medien
(z.B. "Manhunt") strafbar (nur die Weitergabe).
Warum sollte also die Polizei irgendwelche Computerspiele mitnehmen
dürfen ?
Zum Besitz welches Spieles sollte ein 18-jähriger nicht berechtigt
sein ?

Oder darf die Polizei einfach nach Belieben alles mitnehmen ?
Computerspiele, Bücher, Klamotten, Stifte, Tesa-Film, Büroklammern,
Wurst, Käse, Brot,..... ????

Fragt sich,
Amiga-Freak

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