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  • WinstonS.

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2009

Und wer wertet die elektronische Verfolgung aus?

Bei der Menge der Dokumente die dort "verwaltet" werden, können das
Vorgesetze maximal stichprobenartig prüfen. Ob es hier bereits
erprobte statistische Verfahren, wie bei bei der Prüfung von
Buchhaltungssystemen gibt, wäre natürlich spannend zu recherchieren.
Als Stichworte seien hier nur mal die Benfordanalyse oder der
Chi-Quadrat-Test genannt.

Es erinnert mich letztlich an meine Kunden die im öffentlichen
Bereich alles tun müssen, damit kein Euro in die private Tasche
wandern kann (was letztlich für den Mitarbeiter der das macht,
korrekterweise erhebliche Konsequenzen nach sich zieht).

Eine Rechnung geht ein. In der Abteilung prüft ein Mitarbeiter die
Korrektheit und  kontiert die Rechnung vor bzw. stellenweise wird
diese in der EDV vor erfasst. Die Rechnung geht in die Buchhaltung,
Mitarbeiter erfassen die Rechen, jemand anders kontrolliert vor dem
Buchen. War die Rechnung erfasst, wird nur geprüft und gebucht. Im
Zahlungsvorschlag, wird dann nochmals komplett geprüft oder
stichprobenartig. Und das betrifft jeden Beleg. Regelmäßig prüft dann
ein Rechnungsprüfungsamt ob es Auffälligkeiten findet oder greift
auch unterjährig beliebige Belege ab. In manchen Verwaltungen werden
auch alle Belege ab Summe X durch dieses Amt gegengeprüft. Addiert
man nun die Prozesskosten in der Verwaltung kommt man auf einen
ordentlichen Kostensatz pro Beleg. Es ist nicht selten, dass
Verwaltungen, natürlich je nach Größe, mal schnell 250.000 Belege pro
Jahr verarbeiten, die zu einer Auszahlung führen.

Kommt es dann doch zu einem Missbrauchsfall, der häufig erst
nachträglich aufgedeckt wird, findet natürlich auch häufig ein
unfaire Diskussion seitens der Politik und dann der Bürger statt.
Viele Ratsmitglieder, häufig selbst Unternehmen, erklären dann der
Buchhaltung, dass dieses das gar nicht verstehen. Wie denn auch, wenn
deren Buchhaltung nur 1.000 Auszahlungsvorgänge pro Jahr hat und
nicht 250.000 ;) Man verschäft die Kontrollen und die
Verwaltungskosten explodieren weiter. 

Interessanter Weise finde diese Kontrollen aber überwiegend nur in
Bereichen statt, die dem Kernhaushalt der Kommune selbst unterliegen.
Städte z.B. treiben auch Gelder für andere Kommunen ein, schütten
Geld (Sozialleistungen, etc) aus, die über den Haushalt des Kreises
oder dem Land laufen. Dieser durchlaufenden Gelder gehören damit
nicht der Kommune, man hat dort kein tieferes Interesse zu prüfen.
Nun kann man sich ausmalen, in welchen Bereichen besonders gerne ein
Manipulationsversuch unternommen wird......

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