Ansicht umschalten
Avatar von masltov
  • masltov

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2001

Bravo Büssow, sperrt mehr Nazisites

Und ich sage noch einmal: Der Schutz des Grundgesetzes vor Zensur
erlaubt nicht die Begehung von Straftaten insofern ist die
Verhinderung von Straftaten keine Zensur.

Und nur damit das Argument nicht schon wieder kommt, wie in diesem
Zusammenhang schon öfter erwähnt ist die Straftat nicht alleine das
Bereithalten der strafbaren Inhalte auf öffentlich (inbesondere auch
Minderjährigen zugänglichen) Servern, sondern wird lt. Landgericht HH
(nachzulesen an anderer Stelle) dadurch erst substantiell, das diese
Inhalte auf einem Bildschirm im Geltungsbereich der deutschen Gesetze
dargestellt werden. Auf dieser Begründung wurde ein amerikanischer
Neo-Nazi verurteilt und bei seiner Einreise in die BRD eingelocht.
Und genau diesem Tatbestand leistet Herr Freude Vorschub und zwar zu
allem Überfluß ohne sich von den volksverhetzenden Inhalten
ausdrücklich zu distanzieren.

Ich bekenne mich freimütig dazu vor mehr als einem Jahr schon Anzeige
gegen Herrn Freude sowohl bei der für den Wohnort meiner Kinder
zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf wie auch bei der für
Herrn Freudes Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet zu
haben. Ich kann leider nicht beurteilen ob meine Anzeige zu der jetzt
endlich eingeleiteten Strafverfolgung geführt hat, wäre aber wirklich
froh zu hören, daß dem so ist.

Ich denke die Staatsanwaltschaft hat mit der Einbestellung von Herrn
Freude zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter das
geringtmögliche Maß gewählt und frage mich wann man dort endlich dem
Rechtsstatt Geltung verschafft und den Server mit dessen Hilfe die
Straftat begangen wurde und weiterhin offenbar vorsätzlich begangen
wird beschlagnahmt (dazu nämlich ist die Staatsanwaltschaft auch
bereits beim Verdacht auf Begehung einer Straftat schon alleine zu
Beweissicherungszwecken befugt). ob der Server dann bei einem
möglichen freispruch wieder herauszugeben ist, ist eine ganz andere
Sache, Schaden entstünde durch die Beschlagnahme jedenfalls kein
nennenswerter, so daß auch der durch die Staatskasse evtl. zu
leistende Schadensersatz relativ gering ausfallen dürfte.

und ich sage noch einmal: "Bravo Büssow, sperrt mehr Nazisites".

masltov
Bewerten
- +
Ansicht umschalten