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  • Vordenker

mehr als 1000 Beiträge seit 16.05.2001

Es geht doch nicht darum wie lange ein Urheberrecht besteht....

Es geht doch nicht darum wie lange ein Urheberrecht besteht, sondern
darum, dass es nicht erlaubt ist das Werk eines Urhebers gegen eine
überschaubare Gebühr für etwas (kreatives) zu verwenden, mangels der
Möglichkeit eines generellen Verwertungsrechtes der Allgemeinheit
(Kulturflatrate)

Es soll doch nur das Recht auf exklusive Verwertung möglichst lange
an die Rechteverwerter gebunden bleiben (wie bei Disney z.B.)

Es ist doch ein Unding annehmen zu wollen, dass sich per Gesetz
verbieten läßt, dass die Menschheit eine von mir gemachte Tonfolge
nachsingt, wenn ich einmal damit angefangen habe mit dieser Melodie
in der Öffentlichkeit Geld zu verdienen...

Sollte dann nicht auch einem Sportler das exklusive Recht an seiner
erfolgreichen Taktik, seiner Trainingsweise oder an seinem Vorgehen
beim Erfolg zugesprochen werden?
Also z,B. ein Fallrückzieher darf nur dann gemacht werden wenn die
Verwertungsgesellschaft das einem Sportler erlaubt hat...

Den Satz: "Ich liebe es" darf ich auch nur dann sagen, wenn ich damit
kein Geld im Nahrungsmittelbusiness verdienen will, obwohl das schon
mein Vater (Koch) gesagt hat, nur weil sich eine Firma jetzt ein
"Recht" darauf gesichert hat... (Pervers, ist es nicht?)
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