Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2000

Bleiben alle markenrechtlichen Fragen letztlich offen?

Nach der soeben bei juramail vorgetragenen Argumentation des
gegnerischen RA blieben beim OLG Braunschweig wohl alle
markenrechtlichen Fragen (z.B. die Verwechslungsgefahr) letztlich
offen, da man sich nur auf § 5 II TDG stützt, sodaß es auf die
markenrechtlichen Fragen gar nicht mehr ankommt.

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth   
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)


Bewerten
- +
Ansicht umschalten