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mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.2002

Die Halbierung der GebĂĽhren zeigt ja worum es eigentlich geht

Es soll hier nicht wirklich Recht und Unrecht unterschieden oder
angemessene Strafen gesetzt werden - sondern es geht darum, ob allein
die Drohung mit abstrusen Gebührenforderungen aufrecht erhalten
werden kann. Dies dient der Abschreckung und hebelt den Rechtsstaat -
wie man sieht - dahin aus, dass gar nicht mehr über die Sache sondern
nur mehr über die Abschreckungsinstrumente verhandelt wird.

Dies hat die Revisionsinstanz immerhin erkannt und die Gebühren
entsprechend halbiert (auf einen IMO immer noch grotesk hohen Betrag
- denn durch keine noch so schräge Rechnung kann man da einen
"Schaden" von zig Tausenden anrechnen). 

Aber wieviel Zeit und Nerven es kostete, um die Rechtsverbieger der
Musikindustrie hier symbolisch ein wenig in die Schranken zu weisen -
das stellt dem Rechtsstaat, auf den man hier so stolz ist, auch ein
Armutszeugnis aus. 
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