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  • Ritter der Kokosnuss

mehr als 1000 Beiträge seit 09.10.2003

Hier mal ein paar Beispiele fuer Massnahmen...

jahrelang habe ich wegen schulischer Notwendigkeit meinem Sohn einen
Internetzugang ueber meinen DSL-Anschluss geben muessen. Dazu diente
ein LINUX getriebener Router (der natuerlich kein Routing zugelassen
hat) mit Firewall und PROXY mit Wortfilter und einem eigenen
LAN-Segment. Hinzu kam eine entsprechende dokumentierte Belehrung.

Das erste was passierte waren diverse Durchstiche durch den PROXY
mittels HTTPS um so wichtige schulische Aufgaben zu loesen wie die
staendige Kommunikation zu AOL-Mitgliedern, ICQ-Mist und sonstiges
Zeug eben. Also im PROXY fuer dieses LAN-Segment HTTPS erstmal
totgelegt und nur noch fuer von mir zu genehmigende Ausnahmen
freigeschaltet.

Was dann folgte war eine Art Katze und Maus - Spiel. Diverse
Internetdienste, die natuerlich alle elegant durch HTTP-Proxy's
gehen, wurden von mir nach und nach in die Wortfilter und uebrigen
Sperrlisten gesetzt. Letztlich endete das im grossen Gemaule, dass
nichts mehr geht und die Gefahr wurde auf Internetzugaenge der Eltern
der Freunde uebertragen.

Gluecklicherweise sind wir dann umgezogen und an unserem neuen
Standort haben wir jetzt 2 getrennte DSL-Anschluesse. Damit ist die
Zuordnung wer hier was getan hat geklaert und mein Sohn kann das
volle Programm geniessen.

Fazit:
Was die Haftung anbelangt ist voellig klar, dass nicht die Eltern
haften, wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Aber wie weit
geht das. Ich moechte stark bezweifeln, ob ein nicht IT-Fachmann
wirklich wirksame und praktikable Massnahmen treffen kann. Und jetzt
kommt der eigentliche Kern der Sache: In besagten Fall haette
offensichtlich die Mutter nur ihre Kinder oder sonstwen verpfeifen
muessen. Dann waere alles gut. Sie muss nicht zahlen und die eigenen
Familienangehoerigen sind dann ans Messer geliefert. Sie wird also
als Anschlussinhaber haftbar gemacht, weil sie keinen anderen vor's
Loch schieben kann. Letztlich ist es egal, ob das nun ihre Kinder
waren oder nicht. Das ist eine perfide Sache. Wenn die Kinder so
einen Songschreiber erschossen haetten und die Mutter dann von ihrem
Recht der Aussageverweigerung gebrauch gemacht haette, dann muessten
die Ermittlungsbehoerden die Taeter ohne die muetterliche Aussage
finden. Wenn die Mutter als Waffeninhaber dann fuer den Taeter
gehalten wird, weil keine anderen Erkenntnisse vorliegen... naja usw.
Man sieht hier, das ist alles andere als trivial.

Hier mal ein Vorschlag:
Die Internetanbieter  duerfen nur Anschluesse verkaufen, wenn der
zukuenftige Anschlussinhaber eine Internethaftpflichtversicherung
vorweist (da kann die Versicherungwirtschaft mal was gegen ihre Krise
tun und muss nicht irgendwelche sinnlosen Vorsorgeprodukte an den
Mann bringen).

In diesem Sinne
Slaite.
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