Provokante These:
Die Frau muss also ~2000 Euro an die Anwälte zahlen.
Jetzt kann man ja mit Sicherheit davon ausgehen, dass
die 964 Lieder auch gezogen waren.
Macht knapp 2 Euro pro Lied, fast wie "legal" gekauft.
Wenn ich nun dasselbe Schreiben bekommen würde so würde ich wohl
zurückschreiben:
Ich wäre damit einverstanden, den Streitwert wie in diesem Urteil vom
OLG Köln festzusetzten und ihnen somit 2000 Euro "Anwaltskosten" zu
zahlen.
Wenn nicht, sollen sie klagen (wobei vielleicht dasselbe rauskommt
wie vor
dem OLG Köln) und sie somit noch weniger bekommen ...
Also ist "filesharing" garnicht so teuer, im schlimmsten Fall (wenn
man erwischt
wird) genausoteuer wie der legale Erwerb, der Erwartungswert ist
hingegen
deutlich geringer ...
Die Frau muss also ~2000 Euro an die Anwälte zahlen.
Jetzt kann man ja mit Sicherheit davon ausgehen, dass
die 964 Lieder auch gezogen waren.
Macht knapp 2 Euro pro Lied, fast wie "legal" gekauft.
Wenn ich nun dasselbe Schreiben bekommen würde so würde ich wohl
zurückschreiben:
Ich wäre damit einverstanden, den Streitwert wie in diesem Urteil vom
OLG Köln festzusetzten und ihnen somit 2000 Euro "Anwaltskosten" zu
zahlen.
Wenn nicht, sollen sie klagen (wobei vielleicht dasselbe rauskommt
wie vor
dem OLG Köln) und sie somit noch weniger bekommen ...
Also ist "filesharing" garnicht so teuer, im schlimmsten Fall (wenn
man erwischt
wird) genausoteuer wie der legale Erwerb, der Erwartungswert ist
hingegen
deutlich geringer ...