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  • hinze

227 Beiträge seit 30.05.2004

in dubio pro reo???

Ob das Gericht hier wohl gefehlt hat?

in dubio pro reo (lat.) "im Zweifel für den Angeklagten". Das
deutsche Recht basiert auf dem Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Deshalb muss in der Regel der Ankläger die Schuldigkeit des
Angeklagten beweisen.
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/lexikon/lexikon.php?btid=1&b=i
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