Ansicht umschalten
Avatar von megakill
  • megakill

mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.2004

Die Richter urteilten

>Die Richter urteilten, es sei nicht erwiesen, dass solche Inhalte
bei 
>Minderjährigen mehr Schäden anrichten als Fernsehen, Filme oder
Internetseiten. 
>Der Gesetzestext sei "übertrieben restriktiv" und benutze
"schwammige 
>Definitionen".

Ich glaubs ja nicht, das ist die sinnvollste Begründung eines
Urteils, die ich seit langer Zeit in diesem Umfeld gelesen habe!! Und
das sogar ausgerechnet in den USA.

[++]

Bewerten
- +
Ansicht umschalten