>Die Richter urteilten, es sei nicht erwiesen, dass solche Inhalte
bei
>Minderjährigen mehr Schäden anrichten als Fernsehen, Filme oder
Internetseiten.
>Der Gesetzestext sei "übertrieben restriktiv" und benutze
"schwammige
>Definitionen".
Ich glaubs ja nicht, das ist die sinnvollste Begründung eines
Urteils, die ich seit langer Zeit in diesem Umfeld gelesen habe!! Und
das sogar ausgerechnet in den USA.
[++]
bei
>Minderjährigen mehr Schäden anrichten als Fernsehen, Filme oder
Internetseiten.
>Der Gesetzestext sei "übertrieben restriktiv" und benutze
"schwammige
>Definitionen".
Ich glaubs ja nicht, das ist die sinnvollste Begründung eines
Urteils, die ich seit langer Zeit in diesem Umfeld gelesen habe!! Und
das sogar ausgerechnet in den USA.
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