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  • TheUltimateStar

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Re: "Bill of rights"

mydragon schrieb am 9. November 2011 21:02

> Aha, sehr interessant.
> Dann erklär doch mal bitte, warum im Regierungsauftrag in den USA
> öffentlich bekannt der Staat ohne Anklage und Prozesse Menschen, die
> er 'für nicht gut' empfindet, einfach für viele Jahre hinweg
> einsperren und foltern kann (Guantánamo), während in Deutschland
> schon die Androhung von Gewalt seitens der Exekutive, um akut mit dem
> Leben bedrohte Menschen zu retten (Entführungsfall Jakob von
> Metzler), nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist und deshalb
> entsprechende Verurteilungen erlassen wurden (Fall Daschner, vgl.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess)
> Auch wenn man in einem solch extremen Fall sicher auch eine andere
> Meinung vertreten kann, so zeigt es doch eines deutlich:
> 
> Menschrechte werden hier in Deutschland sehr wohl ernst genommen, in
> den USA kann man hingegen nur hoffen, dass man nicht auffällt, denn
> das Gesetz schütz dort vor willkürlicher Staatsgewalt leider nicht!
Ohh, da werden zweierlei Dinge vermischt: Die "Bill of Rights" regelt
keine allgemeingültigen Menschenrechte, sie regelt ausschließlich die
Rechte von US-Bürgern, alle anderen sind da schei? egal.
Dies erklärt auch deine gewählten Beispiele. In Guantanamo, welches
ja zudem nicht auf US-Boden steht, werden doch keine US-Bürger
gefangen gehalten, die Bill of Rights bringt den Insassen da also
wenig. Dann verbiegt man noch mit einer abenteuerlichen
Interpretation das internationale Völkerrecht, alles kein Ding. Im
Fall Metzler fällt der ganze Stunt aber natürlich unter die
Jurisdiktion des Grundgesetzes. Auch ein mutmaßlicher (wurde ja zu
dem Zeitpunkt noch nicht vor Gericht gestellt) Schwerverbrecher
genießt das Recht der Wahrung seiner Würde und seiner Unversehrtheit.
Zudem wird halt die andere Schiene gefahren, und es wird geregelt was
der Staat tun darf und was nicht. Übertritt ein Staatsdiener diese
Grenzen, so Eckt er also nochmal expliziert an.

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