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  • RobinsonR

573 Beiträge seit 15.07.2004

Re: "Bill of rights"

Ich denke, der grösste Unterschied zwischen Verfassungen europäischer
Ausprägung (das deutsche Grundgesetz kenne ich nicht wirklich, aber
die Schweizer Bundesverfassung ist ähnlich formuliert) und der
amerikanischen Verfassung (inkl. Bill of Rights) ist der diametral
verschiedene Ansatz.
Hier wird formuliert, was der Bürger alles für Rechte hat
(Bürgerrechte, Menschenrechte usw.), in der Verfassung der Schweiz
gibt es z. B. auch einen Artikel, der die Meinungsfreiheit
gewährleisten soll (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html), ohne
zu definieren, was darunter zu verstehen ist. Der 1.
Verfassungszusatz in den USA macht das ganz anders: er verbietet dem
Staat, das Recht des Bürgers einzuschränken. Und diese
Negativformulierungen ziehen sich systematisch durch die ganze Bill
of Rights.
Will heissen: es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man dem Bürger
irgendwelche Rechte zugesteht oder dem Staat verbietet, dem Bürger
etwas zu verbieten.
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