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  • RobinsonR

573 Beiträge seit 15.07.2004

Re: "Bill of rights"

Bin nicht ganz einverstanden.

Der 3. Verfassungszusatz verbietet die Einquartierung von Soldaten in
Friedenszeiten.
4. Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung,
der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung,
Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, …
5. Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen
schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden,  …
9. Die Aufzählung bestimmter Rechte in der Verfassung darf nicht
dahingehend ausgelegt werden, dass durch sie andere dem Volke
vorbehaltene Rechte versagt oder eingeschränkt werden.
10. Die Machtbefugnisse, die von der Verfassung weder den Vereinigten
Staaten übertragen noch den Einzelstaaten entzogen werden, bleiben
den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten

Und es ist sehr wohl ein Unterschied, ob etwas negativ oder positiv
formuliert ist. Als Beispiel kann ein Alibi dienen. Es ist nicht
egal, ob du als Verdächtiger der Polizei glaubhaft machen kannst,
dass du nicht am Tatort warst, oder die Polizei dir beweisen muss,
dass du dort warst.
Ähnlich verhält sich das mit Bestimmungen zu Versicherungen. Es ist
nicht egal, ob die Versicherung dir Grobfahrlässigkeit nachweisen
muss, oder du der Versicherung beweisen musst, dass du nicht
grobfahrlässig gehandelt hast.
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