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  • flare----*

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2004

Re: "Bill of rights"

> In beiden Fällen oblag und obliegt es der Gerichtsbarkeit die Rechte
> tatsächlich auszufüllen. 

Dann kannst man Grundgesetz und Verfassungen im Grunde ganz weglassen
und Dich auf die Rechtskultur berufen.

> > Will heissen: es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man dem Bürger
> > irgendwelche Rechte zugesteht oder dem Staat verbietet, dem Bürger
> > etwas zu verbieten.
> Faktisch sind es im wesentlichen die gleichen Rechte, um die hier wie
> dort gerungen wird.

Mir geht es um Herangehensweise des ganzen. Man kann das ganze auch
mal weniger aus dem juristischen Blickwinkel sehen, sondern der
Philosophie, die dahinter steckt. 

"Was wollen uns die Autoren sagen?"

Für mich ein gewaltiger Unterschied. 

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