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  • Azenion

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2002

"Rechtsgutbeeinträchtigung"

Interessant, dass es als "Rechtsgutbeeinträchtigung" gilt, wenn ich
mich frei im Internet umsehen kann - eine Zensur gilt hingegen
offenkundig nicht als solche.

Irgendwie scheine ich im falschen Film zu sitzen!

Mit solcherlei Urteilen wäre wohl der deutsche Ausstieg aus dem
Internet gerichtlich abgesegnet, denn auswärtige Seiten werden
niemals dem MDStV genügen - zB. der Bestimmung, einen
"Jugendschutzbeauftragten" zu beschäftigen. 

Darüberhinaus dürfte nirgends - außer in einigen autoritär regierten
asiatischen Staaten - der "Jugendschutz" derart fanatisiert betrieben
werden, wie in Deutschland.
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