Selbst wenn der OGH (wohl das Ö-Analogon zum BGH) so entschieden hat,
sollte doch eine Verfassungsbeschwerde möglich sein.
In DE hat schließlich auch das BVerfG entschieden, daß nur in sehr
begrenzten Ausnahmefällen ein heimliches Mithören oder ein heimlicher
Mitschnitt zivilrechtlich verwertbar ist. Wie der BGH das vorher
gesehen hat, weiß ich leider nicht.
sollte doch eine Verfassungsbeschwerde möglich sein.
In DE hat schließlich auch das BVerfG entschieden, daß nur in sehr
begrenzten Ausnahmefällen ein heimliches Mithören oder ein heimlicher
Mitschnitt zivilrechtlich verwertbar ist. Wie der BGH das vorher
gesehen hat, weiß ich leider nicht.