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  • bonsaipilot

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2001

Für alle Schlaumeier: Das Urteil ist richtig

Der Händler hat nicht nur seinem Angebot einen falschen Preis
zugrunde gelegt, sondern er hat auch noch Auftragsbestätigungen über
diesen Preis verschickt. An dieser Stelle ist Schluß mit der Berufung
auf einen Irrtum. Hier bestand für den Händler 2 mal die Möglichkeit
zur Kontrolle, außerdem wird mit einer AB endgültig ein
rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen. Auf den kann sich kann der
Kunde mit bestem Gewissen und vollem Recht berufen.

Wo kämen wir denn hin, wenn selbst ABs keinen verbindlichen Vertrag
mehr darstellen würden - den Händlern würde dadurch Tür und Tor für
unseriöse Geschäfte aller Art geöffnet. Letztlich würde das bedeuten,
daß noch nicht mal ein Kauf vor ort gegen bar Sicherheit böte - der
Händler könnte noch nach Moanten den Kunden mit Nachforderungen
überziehen und ihn sogar erfolgreich  verklagen. Das kann im Ernst
niemand wollen. 
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