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  • unbekannter Benutzer

454 Beiträge seit 03.08.2001

"Kein Rechtsmißbrauch des Kunden" lol... na Prost, Herr Amtsrichter

Das ist ja alles schön und gut, aber ernsthaft ins Urteil zu
schreiben, dem Kunden könne kein Rechtsmißbrauch unterstellt werden
ist doch albern. Da hat sicher nicht Oma Müller-Planlos eingekauft.
Ich finde schon, dass man unterstellen kann, dass der
durchschnittliche Kunde weiss, dass man ein Handy für umsonst nur
dann kriegt, wenn man einen Handyvertrag mit abschließt, was hier
nicht der Fall war. Insofern wusste der Kunde ganz genau, dass hier
ein Fehler des Händlers vorliegt, und hat das eiskalt ausgenutzt.
Darauf deutet auch die Tatsache hin, dass er gleich zwei bestellt
hat, und das ganze dann auch noch for Gericht bringt. Das finde ich
sehr wohl rechtsmißbräuchlich.
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