Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

731 Beiträge seit 10.04.2003

Man, Leute,...

... wo ist denn das Problem?
Es wurde ein "virtueller Handschlag" gemacht, daraufhin ist der
Vertrag gültig!
Dazu ist eine Auftragsbestätigung da!
Wenn Jemand so "blöd" ist und alle Verträge, die ihm hingelegt
werden, zu unterschreiben ohne eine Kontrolle zu machen, ist selbst
dran schuld.
Wo kämen wir denn hin, wenn wegen so ein paar Dusels alle
Auftragsbestätigungen für nichtig erklärt werden, eine gewisse
Gesetzesgrundlage muss schon da sein.
Wer ein gewisses Gewerbe aufmachen will, muss sich halt mit gewissen
Gesetzen auseinander setzen und nicht mal schnell eben einen Webshop
aufmachen um den schnellen Euro machen zu können.
Wer sein Handwerk nicht versteht soll´s sein lassen und nicht andere
dafür bezahlen lassen.
Jeder "echte" Handwerker muss sein Meister machen, um ein Geschäft
aufzumachen.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten