Wäre ein Vorsatz da gewesen hätte der Kunde wohl 10 oder 100 gekauft
und den Rummel bei ihhhbähhh abgesetzt. An sonsten halte ich das
Urteil des Richters nicht für besonders gut. Man hätte doch sicher
das Recht etwas "biegen" können um es ans digitale Zeitalter an zu
passen. Der Kunde hätte ja keinen Schaden gehabt außer die
Prozesskosten die er sich selbt aufgehalst hat.
und den Rummel bei ihhhbähhh abgesetzt. An sonsten halte ich das
Urteil des Richters nicht für besonders gut. Man hätte doch sicher
das Recht etwas "biegen" können um es ans digitale Zeitalter an zu
passen. Der Kunde hätte ja keinen Schaden gehabt außer die
Prozesskosten die er sich selbt aufgehalst hat.