Ansicht umschalten
Avatar von Charo
  • Charo

666 Beiträge seit 11.10.2007

Im Jahre 1986 ..

Im Jahre 1986 wurden die Schutzfristen für die Leistungsschutzrechte
von 25 auf 50 Jahre verlängert.

Anlass war damals, dass Tchibo 3fach CDs von Beatles und Stones zum
Billigpreis massenhaft verkaufte und die Plattenfirmen in die Röhre
schauten, da die Rechte an der Aufnahme abgelaufen waren. Mit
massivem Druck auf den Gesetzgeber wurden dann die Schutzfristen
verlängert.

Nun ist wieder ein Vierteljahrhundert vergangen und das gleiche
Gejammer geht wieder los.

Warum wird ein Gesetz mit einer "endlichen Laufzeit" beschlossen,
wenn bei Erreichen der festgelegten Laufzeit schon wieder nach einer
Verlängerung gerufen wird?

Schon heute wissen grosse Plattenfirmen oft nicht mehr an wen
bestimmte Lizenzen gezahlt werden müssen. Vor einigen Jahren
versuchte eine amerikanische, grosse Plattenfirma aufgelaufene
Lizenzen, bei denen die Adressen der Künstler/Erben nicht mehr
herauszufinden waren, klammheimlich dem eigenen Gewinn zuzuschlagen.
Erst durch massiven Protest wurden Sie gezwungen RIAA eine website
mit der Liste anzulegen um somit die Gelder den rechtmäßigen
Empfängern zuzuordnen.

Das Argument, das aus den Backkatalogverkäufen die Aufbau Arbeit von
neuen Künstlern finanziert wird, ist schlichtweg gelogen. Die
Backkatalogverkäufe machen etwa 10% vom Umsatz aus. Davon etwa 1
Prozentpunkt mit Aufnahmen von vor 1957. Und es wird auch gerne
vergessen, dass niemand die Plattenfirmen zwingt absofort keinen Dean
Martin oder Frank Sinatra mehr zu verkaufen. Das dürfen sie nach wie
vor. Nur dummerweise stehen sie dann im Wettbewerb mit anderen
(billigeren/besseren) Anbietern. Und wer will in der Branche schon
Wettbewerb ? Es ist doch bequemer sich auf dem exklusiven
Verbreitungsrecht auszuruhen.    
Bewerten
- +
Ansicht umschalten