Bombur schrieb am 2. März 2003 17:42
> digiton schrieb am 27. Februar 2003 11:02
>
> > Was ich mich aber frage: Warum sprechen Datenschutzbestimmungen
> > dagegen, dass der Patient Zugriff auf seine eigenen Daten bekommt?
> > Der Patient hat doch heute schon ein Recht auf seine Krankenakte -
> > warum muß ich den Patient vor seinen eigenen Daten schützen? Welche
> > Rechtsgrundlage hat das, weiss das jemand?
>
> Der Standesdünkel der Ärzte?
Aus eigener Erfahrung denke ich eher, dass es darum geht, niemandem
direkten Zugriff auf das Kliniknetzwerk zu geben. Da würde sich sonst
evetuell ein Sicherheitsleck daraus ergeben.
Nach heutigem Recht gibt es bis auf den Bereich
Psychiatrie/Psychotherapie ein Recht auf vollständige Einsicht in die
Krankenakte und soweit ich dem Artikel entnehmen konnte, ist das auch
gewährleistet durch Papierausdrucke.
> digiton schrieb am 27. Februar 2003 11:02
>
> > Was ich mich aber frage: Warum sprechen Datenschutzbestimmungen
> > dagegen, dass der Patient Zugriff auf seine eigenen Daten bekommt?
> > Der Patient hat doch heute schon ein Recht auf seine Krankenakte -
> > warum muß ich den Patient vor seinen eigenen Daten schützen? Welche
> > Rechtsgrundlage hat das, weiss das jemand?
>
> Der Standesdünkel der Ärzte?
Aus eigener Erfahrung denke ich eher, dass es darum geht, niemandem
direkten Zugriff auf das Kliniknetzwerk zu geben. Da würde sich sonst
evetuell ein Sicherheitsleck daraus ergeben.
Nach heutigem Recht gibt es bis auf den Bereich
Psychiatrie/Psychotherapie ein Recht auf vollständige Einsicht in die
Krankenakte und soweit ich dem Artikel entnehmen konnte, ist das auch
gewährleistet durch Papierausdrucke.