Dieser Datenträger ist durch technische Schutzmaßnahmen
kopiergeschĂĽtzt.
Die auf diesem Datenträger befindlichen Inhalte unterliegen dem
deutschen Urheberrecht. Jede vom deutschen Urheberrecht nicht
zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,
Bearbeitung, Übersetzung, Speicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe
von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und
Systemen. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner
Inhalte oder kompletter Datenträger ist nicht gestattet und strafbar.
So, oder in ähnlicher Form ins Root jedes Datenträgers gestellt und
auf jeden Datenträger aufgedruckt, die restlichen Datenträgerinhalte
SCHÜTZEN. Bei Missbrauch sofort via Rechtsanwalt mittels
Abmahninstrumentarien oder auch gleich durch alle gerichtlichen
Instanzen dagegen vorgehen.
Das schlägt dann ''letztendlich'' zwar beim Bundesverfassungsgericht
auf, da einige Grundrechte davon berührt sind, wird damit dann aber
auch abschließend geklärt.
Was die Medienindustrie auf nahezu jedem verbreiteten Datenträger
GENAU SO vormacht das kann jeder Andere ebenso.
Auf jeden Fall stehen einem die gleichen rechtlichen und adäquate
technische Mittel zu, zumindest nach derzeitiger Rechtslage noch.
Sonst könnte man jeden Datenträger der Medienindustrie mit dem
Totschlagargument ''Suche nach Beweisen für illegale oder
missbräuchlich verwendete, urheberrechtlich geschützte Inhalte''
vervielfältigen. Wenn man dann keine Beweise findet vernichtet man
eben die Kopie nach der mehrmonatigen Untersuchung wieder.
Noch gilt in diesem Rechtssystem der Beklagte/Verdächtige als
UNSCHULDIG, bis der Gegenbeweis erbracht ist.
Dieser Gegenbeweis kann und darf aber weder durch Rechtsbruch noch
durch Rechtsbeugung erbracht werden, noch nicht.
Mehr gibt es dazu (außergerichtlich) nicht zu sagen.
kopiergeschĂĽtzt.
Die auf diesem Datenträger befindlichen Inhalte unterliegen dem
deutschen Urheberrecht. Jede vom deutschen Urheberrecht nicht
zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,
Bearbeitung, Übersetzung, Speicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe
von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und
Systemen. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner
Inhalte oder kompletter Datenträger ist nicht gestattet und strafbar.
So, oder in ähnlicher Form ins Root jedes Datenträgers gestellt und
auf jeden Datenträger aufgedruckt, die restlichen Datenträgerinhalte
SCHÜTZEN. Bei Missbrauch sofort via Rechtsanwalt mittels
Abmahninstrumentarien oder auch gleich durch alle gerichtlichen
Instanzen dagegen vorgehen.
Das schlägt dann ''letztendlich'' zwar beim Bundesverfassungsgericht
auf, da einige Grundrechte davon berührt sind, wird damit dann aber
auch abschließend geklärt.
Was die Medienindustrie auf nahezu jedem verbreiteten Datenträger
GENAU SO vormacht das kann jeder Andere ebenso.
Auf jeden Fall stehen einem die gleichen rechtlichen und adäquate
technische Mittel zu, zumindest nach derzeitiger Rechtslage noch.
Sonst könnte man jeden Datenträger der Medienindustrie mit dem
Totschlagargument ''Suche nach Beweisen für illegale oder
missbräuchlich verwendete, urheberrechtlich geschützte Inhalte''
vervielfältigen. Wenn man dann keine Beweise findet vernichtet man
eben die Kopie nach der mehrmonatigen Untersuchung wieder.
Noch gilt in diesem Rechtssystem der Beklagte/Verdächtige als
UNSCHULDIG, bis der Gegenbeweis erbracht ist.
Dieser Gegenbeweis kann und darf aber weder durch Rechtsbruch noch
durch Rechtsbeugung erbracht werden, noch nicht.
Mehr gibt es dazu (außergerichtlich) nicht zu sagen.