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  • CosmicRayFluxGlobalCloudCoverage

mehr als 1000 Beiträge seit 04.05.2010

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?

Es hängt wohl von der Schwere einer Straftat ab, ob solche Aufnahmen
als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Bei reinen
Ordnungswidrigkeiten dürfen solche Aufnahmen nur unter engen
Rahmenbedingungen verwendet werden.

Letztens hat ein Autofahrer in einem Ordnungswidrikeitenverfahren (er
ist zu schnell gefahren) sein Bußgeld mit dem Einwand abgewendet,
sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei mit der
Speicherung der Aufnahme des Radargerätes verletzt worden.
Schließlich habe er keine Einwilligung zur elektronischen
Archivierung solcher Aufnahmen gegeben.

Der Richter gab ihm recht: Das Grundrecht wiegt schwerer als das
Interesse des Ordnungsamtes an dem Bußgeld. Das Ordnungsamt könne
dies aber umgehen, wenn es solche Aufnahmen in Zukunft auf
klassischem Analog-Film archiviert.

In der Praxis wird es immer auf eine Güterabwägung hinauslaufen:
Grundrecht hier, Interesse der Öffentlichkeit an der Verfolgung einer
Straftat dort.

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