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504 Beiträge seit 02.02.2007

Eingreifen??

Hey jetzt misch ich mich auch noch mal ein.
Zum Thema das hier einige Vertreten „Da muss man eingreifen wenn
einer von Polizisten verprügelt wird“ :

1.Der Staat verfügt über ein Gewaltmonopol (wurde hier schon an
verschiedenen Stellen erwähnt) 
2.Die Polizei ist als Teil der Exekutive Teilhaber dieses Monopols
3.Zur Wahrung der staatlichen Ordnung wird davon ausgegangen das die
Polizei in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit korrekt abschätzt

daher ist es strafbar sich in eine tätliche Auseinandersetzung
zwischen als solchen erkennbaren Polizisten und Bürgern einzumischen
indem man für die Bürger Partei ergreift (*1). 
Die Bewertung der Situation obliegt einzig und allein den Polizisten. Sollten sie dabei falsch liegen müssen sie sich _später_ dafür
verantworten.

Wenn man logisch drüber nachdenkt kann man auch verstehen warum das
so ist: andernfalls hätte jeder das Recht nach eigenem Gutdünken das
Gewaltmonopol zu brechen – kurzum Anarchie.

Im vorliegenden Fall gab es IMO wenn man es für die Polizisten gut
meinend betrachtet eine akute Fehleinschätzung der Lage, die
mindestens disziplinarische Folgen haben sollte, wenn man es für die
Polizisten böse auslegt war es Amtsmissbrauch – und da reicht die
Palette der möglichen Folgen von Kündigung bis zu 10 Jahren gesiebter
Luft.. Das soll auch zeigen das der Gesetzgeber ursprünglich durchaus
differenziert an solche Sachen rangeht – als Privatperson hast du für
die „Watschn“ maximal mit einem DuDuDu vom Richter und 10
Sozialstunden Ersatzweise 200€ Bußgeld zu rechnen. 
Bei Polizisten hängt da viel mehr dran (oder sollte zumindest so wie
ich die Gesetze interpretiere) – leider ist die
Rechtssprechungspraxis eine andere.

(*1) Anmerkung -> hingegen wenn wir sehen wie ein Polizist durch
Bürger attackiert wird (berechtig oder nicht) sind wir dazu
verpflichtet (unter Wahrung unserer eigenen körperlichen
Unversehrtheit) Maßnahmen einzuleiten um den Beamten zu unterstützen.
Andernfalls kann man uns unterlassene Hilfeleistung oder Duldung
einer Straftat (??keine Ahnung wie der Tatbestand sich wirklich
schimpft) unterstellen. Also Minimum bei den Cops anrufen und
Verstärkung rufen für den Angegriffenen.

Das ist auch der Grund warum Amtsanmaßung unabhängig von der auf
diese Weise begangenen Tat relativ hart bestraft wird.

Dass so was wie dieser Fall in der Realität leider oft genug unter
den Teppich gekehrt wird ändert an der Idee des Gesetzgebers nichts
und sollte lediglich zu einem ausbilden eines anständigen
Rechtsempfindens bei den deutschen Richtern/Staatsanwälten führen. 

Ich muss nämlich sagen die Grundidee die hinter diesem System steht
kann ich durchaus vertreten, lediglich an der praktischen Umsetzung
hapert es wohl hier und da.

btw. Das gleiche gilt übrigens wenn du verprügelt wirst - es wird
erstmal davon ausgegangen das der Polizist im Recht ist - ob das
tatsächlich der Fall war wird später kontolliert. Somit hast du auch
keinen Anspruch auf Selbstverteidigung - sowas wird als Widerstand
gegen die Staatsgewalt ausgelegt – Ausnahmen bestätigen hier
allerdings die reale Rechtspraxis.

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