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  • Hoops

503 Beiträge seit 26.02.2004

Der wichtigste Satz im Artikel...

ist meiner Meinung:
"Selbst wenn Privatkopien aus P2P-Netzwerken als rechtswidrig
anzusehen seien, meint die Staatsanwaltschaft weiter, müssten die
betroffenen Künstler sich selbst gegen eine Vervielfältigung für den
Eigenbedarf aussprechen."

Und genau das sollte ins Urheberrecht aufgenommen werden.

Gerade junge aufstrebende Künstler, die nicht durch Castingshows
einen gewissen Bekanntheitsgrad haben, können doch nur darauf hoffen,
dass jemand Ihre Musik im Internet oder im Laden findet und sie an
Freunde und Bekannte empfiehlt oder auch weitergibt (das nannte man
früher mal Mund-zu-Mund-Werbung).

Es ist - aus eigener Erfahrung - immens schwer ein Label zu finden
das 
a) überhaupt Interesse hat ein Risiko mit unbekannten Künstlern
einzugehen und
b) wenn dann nur mit minimalem Einsatz von Kapital in Werbung etc.

Viele heute bekannte Künstler verdanken Ihren Erfolg doch erst durch
entsprechende Aufmerksamkeit (auch bekannt als "Raubkopien").

Und ich denke viele derer, die das Tauschen von digitalen Inhalten
hier verherrlichen, würden einen entsprechenden Wunsch eines
Künstlers aka Urhebers sehr wohl respektieren.

Aber eine pauschalisierte Kriminalisierung ist da sicher nicht der
richtige Weg und erzeugt eher das Gegenteil.


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