Das Urteil ist richtig, denn man will ja "Herr im Haus/Rechner" sein
und nicht von Urhebertrollen belästigt werden.
Es ist unzumutbar, das hierzulande immmaterielle Monopolrechte auf
Dateien durchgedrückt werden, denn Dateien sind nichts anderes als
Repräsentationen von natürlichen Zahlen, so das das Urheberrecht
praktisch die Privatisierung der natürlichen Zahlen bedeutet. Dies
ist schlicht nicht zu tolerieren, weil das Urheberrecht das einzige
immaterielle Monopolrecht OHNE Registrierung und rechtsverbindliches
Register ist, so das bei einer per Filesharing verfügbaren Datei
immer unklar ist unter welcher Lizenz sie von welchem Urheber steht
und ob sie überhaupt Schöpfungshöhe hat. Zudem muss da mal Schluss
sein mit der Kostenlos-Kultur, d. h. auch für das Urheberrecht muss
es das geben was es bei allen anderen immateriellen Monopolrechten
gibt: Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr und wenn es länger als ein Jahr
gelten soll auch Jahresgebühr.
und nicht von Urhebertrollen belästigt werden.
Es ist unzumutbar, das hierzulande immmaterielle Monopolrechte auf
Dateien durchgedrückt werden, denn Dateien sind nichts anderes als
Repräsentationen von natürlichen Zahlen, so das das Urheberrecht
praktisch die Privatisierung der natürlichen Zahlen bedeutet. Dies
ist schlicht nicht zu tolerieren, weil das Urheberrecht das einzige
immaterielle Monopolrecht OHNE Registrierung und rechtsverbindliches
Register ist, so das bei einer per Filesharing verfügbaren Datei
immer unklar ist unter welcher Lizenz sie von welchem Urheber steht
und ob sie überhaupt Schöpfungshöhe hat. Zudem muss da mal Schluss
sein mit der Kostenlos-Kultur, d. h. auch für das Urheberrecht muss
es das geben was es bei allen anderen immateriellen Monopolrechten
gibt: Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr und wenn es länger als ein Jahr
gelten soll auch Jahresgebühr.