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mehr als 1000 Beiträge seit 04.09.2004

Vorschlag für eine Grundgesetzänderung

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
abgeschafft.
(2) Ausnahmen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Dient die Ausnahme dem Schutze der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder
eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen
nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die
Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.

...

Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein (schein-)demokratischer
und asozialer Schnüffelstaat.
(2) Keine Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vielmehr von
Berufspolitikern und Lobbyisten in Wahlen und Kungeleien und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist nicht an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind nicht an Gesetz und
Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Politiker das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.

Damit dürften dann die Onlinedurchsuchungen auf dem Grund der
Verfassung stehen. 
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