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5 Beiträge seit 21.04.2004

Re: Mann ist das peinlich hier

>BTW: In Deutschland ist es zumindest erlaubt kopierrechtlich
>geschützte Songs bis zu 20 sekunden zu samplen und ohne
>Lizenzzahlungen in eigenen Songs zu verwenden.

Sorry, so isses nicht, auch nicht bei "nur" vier Takten oder drei
Tönen oder einem Wort. Jeder Furz, der veröffentlicht wird, ist das
gesitige Eigentum des Schöpfers und des für die Vermarktung
zuständigen Rechteinhabers der Vervielfältigung. Sample 20 Sekunden,
geh zu einer Plattenkonzern oder einem Independent Label, die das
veröffentlichen und such Dir schon mal ein Loch, damit die Einschläge
von einstweiligen Verfügungen, Klagen etc. Dir wenigstens äußerlich
keinen Schaden zufügen. Ganz abgesehen davon, das seit langen Jahren
bereits in die Bandübernahme- Künstler- und Produzentenverträge
integriert ist, dass der Anbieter haftet für eventuelle Verstösse und
damit einhergehende Schadensersatzforderungen.

>Wie es in den USA
>aussieht, weis ich nicht... Dürfte aber ähnlich sein.,
>denke ich mal.

Da denken nicht wissen ist, empfehle ich die Lektüre der folgenden
Bücher, die sich umfassend mit Musikrecht beschäftigen und viele
urbane Legenden aus unzähligen Proberäumen und Jugendclubs als das
entlarven, was sie sind, urbane Legenden nämlich:

Musikrecht. Die häufigsten Fragen des Musikgeschäfts - Die Antworten
von Barbara Berndorff, Gunnar Berndorff, Knut Eigler

Die Praxis im Musikbusiness
von Robert Lyng

Das zweite Buch stammt übrigens von einem amerikanischen Autor, der
durchaus belegt, dass es in den USA ähnlich ist, allerdings meinen
Ausführungen folgend. Also, vielleicht lieber die Zeit sinnvoll mit
der lektüre eines dieser Bücher verbringen, als gefährliches
Halbwissen zu posten.

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