> Ich würde Dir mal dringend einen Realitätscheck empfehlen.
Danke für die Empfehlung - werde ich gelegentlich berücksichtigen.
> Zwischen Telefonmarketing und Kriminalität ist wohl ein sehr großer
>Â Unterschied.
Nötigung ist eine Straftat. Und in jedem Falle besteht ein
zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, das Urteil Az VI ZR 182/88
des BGH vom 20.12.1988 dürfte sich da wohl übertragen lassen.
Aber auch für Dich noch einmal zum Verständnis: wenn mich jemand
anruft, von dem ich das nicht wünsche, ist das eine Belästigung. Und
was gibt jemandem das Recht ganz automatisch davon auszugehen daß ich
mich belästigen lassen will? Du magst drauf stehen. Ich will einfach
nur meine Ruhe. Und wenn man am Telefon noch beleidigt wird - was
auch lt. StGB eine Straftat ist - habe ich diese Ruhe nicht. Noch
irgendwelche Fragen? Nein? Gut.
> Auf Poster wie Dich kann man hier gerne verzichten.
Nie von sich auf andere schließen.
GruĂź
Rick
Danke für die Empfehlung - werde ich gelegentlich berücksichtigen.
> Zwischen Telefonmarketing und Kriminalität ist wohl ein sehr großer
>Â Unterschied.
Nötigung ist eine Straftat. Und in jedem Falle besteht ein
zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, das Urteil Az VI ZR 182/88
des BGH vom 20.12.1988 dürfte sich da wohl übertragen lassen.
Aber auch für Dich noch einmal zum Verständnis: wenn mich jemand
anruft, von dem ich das nicht wünsche, ist das eine Belästigung. Und
was gibt jemandem das Recht ganz automatisch davon auszugehen daß ich
mich belästigen lassen will? Du magst drauf stehen. Ich will einfach
nur meine Ruhe. Und wenn man am Telefon noch beleidigt wird - was
auch lt. StGB eine Straftat ist - habe ich diese Ruhe nicht. Noch
irgendwelche Fragen? Nein? Gut.
> Auf Poster wie Dich kann man hier gerne verzichten.
Nie von sich auf andere schließen.
GruĂź
Rick