Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Wenn ein 0190-Dialer-Anbieter/Unterschieber einen solchen mit
irgendwelchen Versprechungen/Tricks ohne deutliche Kenntlich-
machung der damit hergestellten teuren Verbindung und der Höhe
der dadurch anfallenden horrenden Kosten einem Internet-Nutzer
die Konfiguration auf seinem PC fürs Abkassieren zum Schaden
des Nutzers verändert, fällt das m.E. unter den Strafbarkeits-
Tatbestand des Computer-Betrugs.
Da sich der 0190-Anschluß-Betreiber der Telekom (oder des jew.
Telefon-Providers) bedient, um die so erzeugten Kosten beim
PC-Nutzer (mit evtl. gravierenden Folgen wie Sperrung, Voll-
streckung etc.) einzutreiben zu lassen, betreibt der Telefon-
Provider m.E. Beihilfe zum Computer-Betrug.
Wie siehts mit den Firmen aus, die 0190-Nummern vermieten?
Fallen die nicht auch unter den Sachverhalt "Beihilfe zu..."
wenn deren Kunde(n) diese Nummern zu Betrügereien benutzt?
Ist Beihilfe zum Computer-Betrug nicht strafbar?
Oder löst zumindest Schadenersatz-Pflicht aus?
Wäre das vielleicht ein Weg um diese Wegelagerer-Methoden
abzustellen bzw. ins Leere laufen zu lassen?
Würde mich mal interessieren, was ein Jurist (Günni?) dazu sagt.
Sir Dandy
Wenn ein 0190-Dialer-Anbieter/Unterschieber einen solchen mit
irgendwelchen Versprechungen/Tricks ohne deutliche Kenntlich-
machung der damit hergestellten teuren Verbindung und der Höhe
der dadurch anfallenden horrenden Kosten einem Internet-Nutzer
die Konfiguration auf seinem PC fürs Abkassieren zum Schaden
des Nutzers verändert, fällt das m.E. unter den Strafbarkeits-
Tatbestand des Computer-Betrugs.
Da sich der 0190-Anschluß-Betreiber der Telekom (oder des jew.
Telefon-Providers) bedient, um die so erzeugten Kosten beim
PC-Nutzer (mit evtl. gravierenden Folgen wie Sperrung, Voll-
streckung etc.) einzutreiben zu lassen, betreibt der Telefon-
Provider m.E. Beihilfe zum Computer-Betrug.
Wie siehts mit den Firmen aus, die 0190-Nummern vermieten?
Fallen die nicht auch unter den Sachverhalt "Beihilfe zu..."
wenn deren Kunde(n) diese Nummern zu Betrügereien benutzt?
Ist Beihilfe zum Computer-Betrug nicht strafbar?
Oder löst zumindest Schadenersatz-Pflicht aus?
Wäre das vielleicht ein Weg um diese Wegelagerer-Methoden
abzustellen bzw. ins Leere laufen zu lassen?
Würde mich mal interessieren, was ein Jurist (Günni?) dazu sagt.
Sir Dandy