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  • Popeye2

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2002

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>Über die Plattform könnten Dateien zwar hochgeladen werden, damit
seien sie aber noch längst nicht "öffentlich zugänglich". Erst wenn
der Kunde "auf einschlägigen Szene-Seiten" einen Link veröffentlicht,
könnten Urheberrechte verletzt werden.

Hm eine Privatkopie ist nur legal wenn sie aus legalen Quellen
hergestellt wurde. Für aktuelle Kinotitel gibt es aber keine legale
Aufzeichnungsmöglichkeit wg. Kopierschutz auf DVD und Blueray bzw.
DRM bei Streaming- und Paytvanbietern.
Gerne wird mit de rGrauzone argumentiert, die DRM- bzw. Kopierschütze
wären nicht effektiv (z.B. youtube flash->mp3 Wandler). na ja.
Ein elektronischer Fingerprint und ein Datenbankabgleich sollten
genügen, diese im Privatbereich offiziell nicht erlaubten Kopien zu
identifizieren. Ein selbst erstelltes MP3 eines beliebigen CD Titels,
kann innerhalb Sekundenbruchteilen in einer Onlinedatenbank mit
identuifiziert und den passenden Mp3 ids versehen werden, Interpret,
Titel, sogar die zugehörige CD wird ermittelt. Warum soll das im
Filmbereich nicht funktionieren?

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