Wer jetzt noch die Online-Durchsuchung fordert, hat offensichtlich
den Gong aus Karlsruhe überhört.
Selbst gutwilligst zugunsten des gewünschten Überwachungsstaates
betrachtet kann man die Kriterien die das Urteil verlangt wirklich
nur in Einzelfällen erfüllen. Also wenn zu jeder Ziel-Person ein
Richter über längere Zeit abgestellt werden kann, der alles sichtet
und auftrennt, in "freie" Informationen und solche, welche zum
Kernbereich der Lebensführung gehen. Bei heutigen HDD Kapazitäten von
500 GB oder gar > 1 TB dürfte ein Ermittlungsrichter wirklich sehr
lange Zeit benötigen, für den Einzelfall.
Alle Daten zu sichten, ihre Zusammenhänge zu erkennen, zu
unterscheiden ob diese von der Ziel-Person oder Dritten bzw. deren
System erzeugt wurden, ist dabei fast schon ein Lebenswerk und
erfordert fundierte Informatik-Kenntnis. Wobei das Ganze wohl auch
nur bei OpenSource OS überhaupt möglich ist, wo bekannt ist, welche
Daten zu welcher Gelegenheit entstehen, nicht aber etwa bei MS
Produkten, wo selbst für Informatiker schwer ersichtlich ist, wie und
weshalb Daten erzeugt wurden.
So reicht etwa der Klick auf eine WebSite, um aus deren Inhalten
viele Daten auf der heimischen Festplatte zu erzeugen, die an sich
nichts mit der Ziel-Person zu tun haben, von dieser oft nicht mal
willentlich aufgerufen wurden. Auch alle diese Daten müssten
durchleuchtet und eingestuft werden, möchte man ernsthaft vorgehen
und die Auflagen der Verfassungsrichter erfüllen.
Als Fazit bleibt eigentlich nur die Online-Durchsuchung aufzugeben,
möchte man keinen Rechtsbruch riskieren. Wenn überhaupt, eignete sie
sich von Anfang an nur für sehr wenige Einzelfälle, wobei zweifelhaft
bleibt, ob die hier gebundenen Ermittlungen nicht besser in einer
klassischen 24 Stunden Beschattung der Ziel-Person investiert wären.
Die dürfte dabei weit weniger aufwändig sein ;)
den Gong aus Karlsruhe überhört.
Selbst gutwilligst zugunsten des gewünschten Überwachungsstaates
betrachtet kann man die Kriterien die das Urteil verlangt wirklich
nur in Einzelfällen erfüllen. Also wenn zu jeder Ziel-Person ein
Richter über längere Zeit abgestellt werden kann, der alles sichtet
und auftrennt, in "freie" Informationen und solche, welche zum
Kernbereich der Lebensführung gehen. Bei heutigen HDD Kapazitäten von
500 GB oder gar > 1 TB dürfte ein Ermittlungsrichter wirklich sehr
lange Zeit benötigen, für den Einzelfall.
Alle Daten zu sichten, ihre Zusammenhänge zu erkennen, zu
unterscheiden ob diese von der Ziel-Person oder Dritten bzw. deren
System erzeugt wurden, ist dabei fast schon ein Lebenswerk und
erfordert fundierte Informatik-Kenntnis. Wobei das Ganze wohl auch
nur bei OpenSource OS überhaupt möglich ist, wo bekannt ist, welche
Daten zu welcher Gelegenheit entstehen, nicht aber etwa bei MS
Produkten, wo selbst für Informatiker schwer ersichtlich ist, wie und
weshalb Daten erzeugt wurden.
So reicht etwa der Klick auf eine WebSite, um aus deren Inhalten
viele Daten auf der heimischen Festplatte zu erzeugen, die an sich
nichts mit der Ziel-Person zu tun haben, von dieser oft nicht mal
willentlich aufgerufen wurden. Auch alle diese Daten müssten
durchleuchtet und eingestuft werden, möchte man ernsthaft vorgehen
und die Auflagen der Verfassungsrichter erfüllen.
Als Fazit bleibt eigentlich nur die Online-Durchsuchung aufzugeben,
möchte man keinen Rechtsbruch riskieren. Wenn überhaupt, eignete sie
sich von Anfang an nur für sehr wenige Einzelfälle, wobei zweifelhaft
bleibt, ob die hier gebundenen Ermittlungen nicht besser in einer
klassischen 24 Stunden Beschattung der Ziel-Person investiert wären.
Die dürfte dabei weit weniger aufwändig sein ;)