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  • Sledge_Dog

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2008

An sich ist es Unsinn

Sowohl die Geheimniskrämerei der zu sperrenden URL ist Unsinn, wie
auch die Verschweigung der technischen Richtlinien. Es grenzt nämlich
alle Anbieter von Netzwerken aus, die sich vielleicht auf
freiwilliger Basis an den Sperren beteiligen wollen, jedoch einfach
keine Lust haben, dazu mit dem BKA Verträge abzuschließen. 

Zudem würde die Publikation der "verbotenen" URL auch Eltern,
Firmen-Admin etc.  ermöglichen, die gegenständlichen URL für ihre
Kinder / Nutzer in den lokalen Firewall auszuschließen, um so einen
versehentlichen Besuch und / oder sogar die Strafverfolgung zu
vermeiden, falls die Aufrufer-IP der Stopp-Seite doch übermittelt
werden. 

Es entspricht auch nicht wirklich dem Gedanken der Rechtssicherheit,
verbotene URL nicht zu benennen, deren Besuch zur Strafverfolgung
führen könnte. Die "Gefahr" das Freaks durch Veröffentlichung solche
Sperren leichter umgehen könnten ist sicherlich zu vernachlässigen.
Wer diese umgehen will, wird es sowieso tun können.

Ich vergleiche das mal mit dem Straßenverkehr. Der Gesetzgeber
wünscht, dass in bestimmten Straßen nur 30 KM gefahren werden dürfen,
etwa wegen Schulen in der Umgebung etc.. Völlig unsinnig wäre es
hierbei, keine Schilder aufzustellen die dem Verkehr 30 KM
ankündigen, jedoch die Fahrer zu bestrafen, wenn sie schneller
fahren.

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