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  • territrades

mehr als 1000 Beiträge seit 15.12.2014

Widerspricht sich die Behörde nicht selbst?

Winkler habe täglich über das Portal Younow Livestreams verbreitet, in denen er sich an die Allgemeinheit richte, erhaltene Chat-Nachrichten kommentiere ...

Laut Paragraf 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wird Rundfunk mit Lizenzpflicht folgendermaßen definiert:
• Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden kann

Die meisten Livestreamer schauen permanent auf den Chat und beantworten fragen, damit kann der Nutzer ganz direkt den Inhalt beeinflussen. Manche spielen sogar den Chat zurück in den Videostream, dann kann jeder Zuschauer sogar unmittelbar Einfluss nehmen.

Aber hey, darum geht es hier ja gar nicht. Es geht nur darum den neuen Medien möglichst viele Steine in den Weg zu legen um die Pfründe des ÖR und der Medienkonzerne zu sichern. Deswegen wird eine ganze Batterie an Lizenzen, Kennzeichnungen, abmahnbaren Erklärungen, Filtern usw. gefordert. Jeder der es wagt alternativen Content zu den Medienkonzernen zu produzieren soll schon mit einer Pobacke auf der Anklagebank sitzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.03.2019 07:46).

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