Oberstes Gesetz für Parlamentarier und andere gekürte Vertreter:
1. Es ziemt dem gemeinen Abgeordneten, seiner Regierung schuldigen
Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden
Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von der
Wirtschaft eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt
2. Es ziemt dem gemeinen Volke nicht, die Handlungen des
Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht
anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil
über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.
Original hier: http://de.wikiquote.org/wiki/Gustav_von_Rochow
1. Es ziemt dem gemeinen Abgeordneten, seiner Regierung schuldigen
Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden
Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von der
Wirtschaft eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt
2. Es ziemt dem gemeinen Volke nicht, die Handlungen des
Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht
anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil
über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.
Original hier: http://de.wikiquote.org/wiki/Gustav_von_Rochow