Ansicht umschalten
Avatar von Netzbuergerlein
  • Netzbuergerlein

mehr als 1000 Beiträge seit 04.08.2015

Wie wäre es mit Entschädigungen?

Was mir unverständlich ist:
Hat der Kunde eigentlich einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Hersteller Mist gebaut hat und deswegen das Gerät getauscht werden muss? Immerhin muss der Kunde das neue Gerät konfigurieren, alles übertragen usw.

Dass Leute darauf keinen Bock haben, kann ich schon nachvollziehen.

Dem Artikel konnte ich auch nicht entnehmen, ob es ein kundenfreundliches Austauschprozedere gibt. Also ob der Kunde das Ersatzgerät kriegt und dann Zeit zum Umzug hat, bevor das Alte abgegeben werden muss. Ansonsten muss sich der Kunde ja zusätzlich noch ein Übergangsgerät besorgen, wenn er keins hat.

Angesichts der Aufmerksamkeit, die das Thema genießt, sollte man eigentlich erwarten, dass Samsung sich Mühe gibt, das maximal kundenfreundlich zu lösen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten