Ansicht umschalten
Avatar von algodat
  • algodat

330 Beiträge seit 12.10.2004

Verständnisfrage zur Urheberrechtsabgabe:


1. Bin ich ein Braver (also habe ich nur Legales auf meiner
Festplatte): Warum muss ich dann eine Urheberrechtsabgabe zahlen? 
Ich zahl doch auch nicht anteilig die Strafmandate für überhöhte
Geschwindikeit von anderen Autofahreren, wenn ich mich selbst an die
jeweiligen Geschwindikteisgrenzen halte.

2. Bin ich ein Böser (also habe ich Illegales auf meiner Festplatte):
Legalisiert die Urheberrechtsabgabe dann mein widerrechtliche
kopiertes Zeug? Das wäre wohlfeil, ist aber wohl auch nicht
zutreffend.

Sowohl im Fall 1. als auch im Fall 2. macht also die
Urheberrechtsabgabe keinen Sinn.  Sofern das logische Prinzip vom
ausgeschlossenen Dritten auch in der Logik der Rechtswissenschaften
gilt, müsste doch eine gesetzliche Regelung, die eine solche Abgabe
vorsieht von jedem Berufungsgericht kassiert werden.

Wo ist mein Denkfehler?

Algodat
Bewerten
- +
Ansicht umschalten