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mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2008

"zur Bekämpfung schwerer Verbrechen"

Wie bitte? Hieß es nicht damals. "NUR im Kampf gegen den pöhsen real
existierenden Terrorismus"? So kann man mal nebenbei aus
"Terrorismus" die Frage des Anwendungsgebietes auf "schwere
Verbrechen"* aufweichen.

* Für Politiker gibt es noch eine weitere Zwischenstufe: "schwerSTe
Verbrechen"
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