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7 Beiträge seit 26.11.2007

Das 17-jährige Kind

Leider wird sich diese Zusammenarbeit aller staatlichen und
nichtstaatlichen Zensurbehörden nicht ausschließlich gegen das
richten, was der intelligente Mensch unter "Kinderpornografie"
versteht und sicherlich zu Recht verurteilt.

Die rechtliche Definition von Kinderpornografie wird zur Zeit gerade
derart erweitert, dass sie sich zukünfig nicht mehr auf Kinder oder
auf die Darstellung von Missbrauch oder überhaupt illegalen
Handlungen beschränkt. Zukünftig wird die pornografische
Darstellungen von "sexuellen Handlungen von, an oder vor Personen
unter achtzehn Jahren" Kinderpornografie sein.

Da der Begriff "pornografisch" recht unbestimmt ist und in dem
derzeitigen Entwurf nicht nur Prosa und fiktive Darstellungen sondern
sogar auch "Scheinjugendliche" (jugendlich aussehende Erwachsene)
erfasst sind, sind willkürlichen Strafverfolgungen keine Grenzen
gesetzt.

Ein wenig Hintergrundinformation dazu gibt es unter
http://schutzalter.twoday.net/

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