Konrad1976 schrieb am 21. November 2006 11:42
> Ich gebe Dir da nicht unrecht allerdings glaube ich nicht, daß es in
> dieser Affäre um die von Dir genannten kleine Aufwendungen geht.
> JEDE Firma benutzt die von Dir genannten kleine Beträge für Werbung,
> Kundenbindung usw. Dafür benötige ich aber kein Konto in der Schweiz.
> Solche Aufwendungen werden von der Steuer abgesetzt.
Von der Steuer abgesetzt werden können nur Geschenke bis maximal 40
EUR. Alles darüber wird als Gewinnentnahme betrachtet. Also wird in
der Praxis so allerlei, was eigentlich als Geschenk > 40 EUR und
damit als Privatvergnügen gebucht werden müsste, schlicht als
Betriebsbedarf gebucht oder das Geschenk rechnerisch auf mehrere
Kunden aufgeteilt. Auch nicht ganz sauber.
Praktiziere ich das im Rahmen eines grösseren Unternehmens oder gar
eines Konzerns, dann funktioniert das so nicht mehr. Also sucht man
andere Möglichkeiten, das für Bestechungen geplante Geld verlustfrei
aus der Firma raus zu bekommen - zumindest, seit es den Posten
"Nützliche Aufwendungen" nicht mehr gibt. Etabliert haben sich da
halt die Beratungsfirmen in weniger restriktiv kontrollierten Ländern
rund um den Globus.
Aber darum ging es mir hier nicht, sondern nur um die
Verhältnismässigkeit des Aufschreis über die "100 Millionen".
> Die genannte Kohlescheint mir doch für speziellere Fälle benutzt
> worden zu sein und das herauszufinden steht nun an.
Was heisst denn spezieller? Läuft in die Richtung "dem Sohn vom Onkel
vom Neffen vom Scheich sein neuer BMW". Und weil man das halt heute
nicht mehr in die Buchhaltung schreiben darf, finden sich dort
entsprechend Beratungshonorare von irgendwelchen Consultants.
Grüsse und so.
MWFolz.
> Ich gebe Dir da nicht unrecht allerdings glaube ich nicht, daß es in
> dieser Affäre um die von Dir genannten kleine Aufwendungen geht.
> JEDE Firma benutzt die von Dir genannten kleine Beträge für Werbung,
> Kundenbindung usw. Dafür benötige ich aber kein Konto in der Schweiz.
> Solche Aufwendungen werden von der Steuer abgesetzt.
Von der Steuer abgesetzt werden können nur Geschenke bis maximal 40
EUR. Alles darüber wird als Gewinnentnahme betrachtet. Also wird in
der Praxis so allerlei, was eigentlich als Geschenk > 40 EUR und
damit als Privatvergnügen gebucht werden müsste, schlicht als
Betriebsbedarf gebucht oder das Geschenk rechnerisch auf mehrere
Kunden aufgeteilt. Auch nicht ganz sauber.
Praktiziere ich das im Rahmen eines grösseren Unternehmens oder gar
eines Konzerns, dann funktioniert das so nicht mehr. Also sucht man
andere Möglichkeiten, das für Bestechungen geplante Geld verlustfrei
aus der Firma raus zu bekommen - zumindest, seit es den Posten
"Nützliche Aufwendungen" nicht mehr gibt. Etabliert haben sich da
halt die Beratungsfirmen in weniger restriktiv kontrollierten Ländern
rund um den Globus.
Aber darum ging es mir hier nicht, sondern nur um die
Verhältnismässigkeit des Aufschreis über die "100 Millionen".
> Die genannte Kohlescheint mir doch für speziellere Fälle benutzt
> worden zu sein und das herauszufinden steht nun an.
Was heisst denn spezieller? Läuft in die Richtung "dem Sohn vom Onkel
vom Neffen vom Scheich sein neuer BMW". Und weil man das halt heute
nicht mehr in die Buchhaltung schreiben darf, finden sich dort
entsprechend Beratungshonorare von irgendwelchen Consultants.
Grüsse und so.
MWFolz.