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  • Konrad1976

382 Beiträge seit 03.05.2006

Re: Im Verhältnis betrachtet

> Von der Steuer abgesetzt werden können nur Geschenke bis maximal 40
> EUR. Alles darüber wird als Gewinnentnahme betrachtet. Also wird in
> der Praxis so allerlei, was eigentlich als Geschenk > 40 EUR und
> damit als Privatvergnügen gebucht werden müsste, schlicht als
> Betriebsbedarf gebucht oder das Geschenk rechnerisch auf mehrere
> Kunden aufgeteilt. Auch nicht ganz sauber.

> Praktiziere ich das im Rahmen eines grösseren Unternehmens oder gar
> eines Konzerns, dann funktioniert das so nicht mehr. Also sucht man
> andere Möglichkeiten, das für Bestechungen geplante Geld verlustfrei
> aus der Firma raus zu bekommen - zumindest, seit es den Posten
> "Nützliche Aufwendungen" nicht mehr gibt. Etabliert haben sich da
> halt die Beratungsfirmen in weniger restriktiv kontrollierten Ländern
> rund um den Globus.

> Aber darum ging es mir hier nicht, sondern nur um die
> Verhältnismässigkeit des Aufschreis über die "100 Millionen".

Ich verstehe was du meinst. So gut kenne ich mich natürlich in diesem
Bereich nicht aus. Ich versuche das ganze sozusagen per "Hausvestand"
zu erfassen.
Über die Verhältnismäßigkeit geht es meiner Meinung nach aber nach
wie vor nicht, sondern nur darum ob das Geld im rechtlichen Sinne
Missbraucht worden ist (was auch immer das in diesem Zusammenhang nun
bedeutet). Natürlich bin ich nicht so naiv zu glauben daß Siemens
hier der große Buhmann der Nation ist und alle anderen Konzerne so
etwas nicht betreiben. Dementsprechend gebe ich Dir vollends recht,
daß der Medienrummel wegen der 100 Millionen wie eine Farce anmutet.
Aber immerhin kommt man damit nicht immer durch und es scheint nun
zumindest so als ob auch die Verantwortlichen einmal dafür
geradestehen müssen.

grüße
Konrad

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